Entsorgung von Wild und Wildteilen
Vieles ist uns geläufig und klar, manchmal steckt aber der Teufel im Detail, wenn es um die Entsorgung von Wild, Aufbrüchen, Zerwirkresten oder anderes geht.
Darf ich z.B. den Aufbruch oder die Knochen vom Zerwirken zuhause in meine Mülltonne stecken - oder doch lieber in die Biotonne? Wie schaut es aus mit krankheitsverdächtigem Wild?
Grundlagen sind hierzu verschiedene Gesetze, wie das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), Seuchenschutzgesetz, aber auch Abfallentsorgungsvorschriften der kommunalen Abfallentsorger (z.B. ist die Entsorgung in der Stadt Nürnberg von Fleisch nur über die Reststofftonne erlaubt (nicht über die Biotonne)).
Der klassische Fall ist sicherlich der Aufbruch vom Reh beim Aufbrechen im Revier. Dieser darf an Ort und Stelle verbleiben, solange es dort nicht stört. Oder das Reh im Straßengraben - hier wissen wir, dass wir es nicht beseitigen müssen, aber dennoch häufig als Dienstleistung tun.
Im folgenden ist eine Entscheidungsmatrix, mit deren Hilfe man den richtigen Weg findet (Achtung, die Vorschriften des kommunalen Abfallentsorgers sind zu beachten - hier: Stadt Nürnberg)!
Grundlagen:
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/tiernebg/
Entsorgung von Wild: Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Entsorgung von Wildresten - Stadt Nürnberg.pdf
Entscheidungsmatrix zur Wildentsorgung (PDF)
Autor/Bild: Martin Geyer